Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege in unserer Pflegeeinrichtung in Nattheim
Wohin mit dem geliebten Menschen, wenn die Familie mal verreist, die Pflegenden selbst erkranken oder aus anderen Gründen kurzzeitig ausfallen? Eine gute Lösung ist die Pflege über einen kurzen Zeitraum, bei der wir die Pflege und Betreuung, je nach Pflegegrad, bis zu 28 Tage im Jahr in unserer Einrichtung übernehmen. Bei Bedarf kann die Kurzzeitpflege mit Mitteln der Verhinderungspflege auf bis zu 56 Tage im Jahr verlängert werden. Dabei erhalten Ihre Lieben selbstverständlich die gleiche liebevolle und professionelle Versorgung wie unsere dauerhaft bei uns untergebrachten Bewohner und können sich in ihrem persönlichen Bereich bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen.
⇒ Sie haben eine Frage zur Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege? Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne ausführlich. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns unter der Nummer 07321 4887900. Wir finden die optimale Lösung für Sie!
Seniorendienste Regenbogen – mehr zu unseren Leistungen im Bereich der Kurzzeitpflege
Hier haben wir einige Eckdaten zur Kurzzeitpflege für Sie zusammen getragen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich. Unser Team ist fachlich versiert und kann auf eine langjährige Expertise zurückgreifen, vor dessen Hintergrund wir jede Frage ziel- und lösungsorientiert beantworten werden.
- Die Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit, einen Pflegebedürftigen (Pflegegrad 2 bis 5) für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen in einer vollstationären Einrichtung zu versorgen.
- Kurzzeitpflege kann z. B. in Anspruch genommen werden, um einen Pflegebedürftigen nach einem Krankenhausaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorzubereiten (sog. Krankenhaus-Anschlusspflege).
- Auch, wenn ein pflegender Angehöriger eine Auszeit benötigt, in den Urlaub fährt oder selbst erkrankt ist, kann diese Art der Pflege eine sehr gute Lösung darstellen.
- Der pflegebedürftigen Person stehen pro Jahr 1612 Euro für die Kurzzeitpflege zu. Es besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege auf bis zu 56 Tage zu verlängern, wenn Mittel der Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. Dies können dann unter Umständen noch einmal bis zu 1612 Euro sein.
Hier gelangen Sie direkt zum Download des Formulars Anmeldebogen Heimaufnahme.